Individuelles Bauen mit kompletter Architektenbetreuung
Sie beauftragen einen Architekten, der ein individuelles Haus nach Ihren Vorstellungen -im Rahmen des geltenden Bau- und Planungsrechtes- entwirft, und die Realisierung des Hauses plant und überwacht. Dazu gehören u.a. der Bauantrag (soweit noch erforderlich), die Ermittlung der Baukosten, die Ausführungsplanung, die Ausschreibung der Arbeiten und deren Überwachung und Abrechnung u.a..
Der Architekt kann Ihnen zwar keinen Festpreis für Ihr Haus anbieten, die Kosten aber auch ziemlich genau schätzen und nach Planungs- und Baufortschritt immer konkreter beziffern, wobei die Kosten steigen, aber auch sinken können. Bei der Kostenschätzung kann er dabei von Anfang an Ihre Wünsche berücksichtigen, ohne zwischen Standard und teuren Sonderwünschen zu unterscheiden.
Die einzelnen Arbeiten werden nach sog. Gewerken wie Rohbau, Zimmerer, Dachdecker getrennt ausgeschrieben und an verschiedenen Handwerker vergeben, die die tatsächlich geleisteten Arbeiten anhand angebotener Einheitspreise direkt mit Ihnen abrechnen - nach Prüfung der Rechnung durch den Architekten.
Der Architekt stellt seine Leitungen gesondert in Rechnung. (Bei anderen Formen des Bauens fallen entsprechende Leistungen genauso an und müssen bei seriöser Kalkulation auch mit berechnet werden; nur werden sie dort nicht gesondert ausgewiesen.)
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Individuelle Planung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. |
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Intensive individuelle Betreuung und Beratung vor und während der gesamten Bauzeit. |
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Flexibilität hinsichtlich Änderungen von Materialien u.a., soweit technisch und organisatorisch möglich. |
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Auch mögliche Änderungen nach Fertigstellung, z.B. wenn die Kinder im wahrsten Sinne aus dem Haus gehen, können bereits berücksichtigt werden. |
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Ständige Überwachung der Qualität der Bauausführung. |
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Sachkundige Vertretung Ihrer Interessen gegenüber allen anderen Beteiligten. |
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Kosten und Bauzeit werden während des Planungs- und Baufortschrittes nach anfänglicher Schätzung immer genauer verfolgt, können aber nicht garantiert werden, da sich ja auch Ihre Vorstellungen während der Bauzeit ändern können. |
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Geeignetes baureifes Grundstück muss vorhanden sein. |
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19.06.01