Schlüsselfertiges Bauen zum Festpreis nach individueller Planung

Sie beauftragen einen Architekten, der ein individuelles Haus nach Ihren Vorstellungen -im Rahmen des geltenden Bau- und Planungsrechtes- entwirft sowie bis zum Bauantrag oder auch einschließlich der Ausführungszeichnungen plant.

Anhand der Planung wird die Ausführung, ggfs. auch die Ausführungsplanung, im Rahmen einer umfassenden Baubeschreibung ausgeschrieben und an einen Generalunternehmer vergeben.

Ob die Bauleitung dem Architekten oder dem Generalunternehmer obliegt, ist Vereinbarungssache.

Der Generalunternehmer führt die Arbeiten anhand der vorliegenden Planung und Baubeschreibung zum Festpreis, ggfs. mit festem Fertigstellungstermin aus. Wichtig ist, dass die Baubeschreibung bzw. der GU-Vertrag genau regelt, welche Leistungen erfasst sind, insbesondere auch hinsichtlich Nebenleistungen wie Vermessungsgebühr, Kanalanschlussgebühr, ... .

Sie haben also eine größere Kostensicherheit, aber auch die Gewissheit, dass jeder Wunsch, der nach Abschluss des Generalunternehmervertrages entsteht, teurer wird als bei einem Vertrag ohne Festpreis. Außerdem muss der Generalunternehmer sein unternehmerisches Risiko in diesen Preis mit einkalkulieren.

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Individuelle Planung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Kostensicherheit durch Festpreis, wenn die Vereinbarung konkret genug ist und seitens des Bauherren keine Änderungen mehr kommen.

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Die Bauausführung muss vor Baubeginn genau festgelegt sein.

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Sonderwünsche werden i.d.R. teurer als bei sog. Einheitspreisverträgen.

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Geeignetes baureifes Grundstück muss vorhanden sein.

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Je nach Vereinbarung über die Bauleitung keine Qualitätskontrolle mehr während der Bauzeit.

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19.06.01